Buchhaltung und Jahresabschluss
Buchführung und Jahresabschlusserstellung
Die Kanzlei Ferdinand unterstützt Sie in der Erledigung Ihrer Verpflichtungen von Buchhaltungs- und Jahresabschlussaufgaben in dem von Ihnen gewünschten Umfang. Wir übersetzen Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in die Schablonen von Handels- und Steuerrecht in Abstimmung mit Ihnen.
Buchführungspflichten und Jahresabschlusserstellung sind in der Regel in folgenden Varianten relevant:
- Buchführung mit Jahresabschluss
- Beteiligung an der Abschlusserstellung ohne Buchführung bzw. der Erstellung von Einnahmen- Überschussrechnungen.
Umsatzsteuer
Die Steuerberatung ist unterjährig insbesondere im Umsatzsteuerrecht relevant. Die richtige Anwendung der ständig steigenden Anforderungen des Umsatzsteuerrechts zeigt sich in der laufenden Buchführung bei den Umsatzsteuermeldepflichten
- in der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung und
- der zunehmenden Wichtigkeit der Zusammenfassenden Meldung.
In der Regel sind Ihre Geschäftsabschlüsse umsatzsteuerlich ähnlich und im Inland bei einem Steuersatz von 19 % betreffend die Umsatzsteuer keine große Angelegenheit. Die regelmäßigen Erklärungen zur Umsatzsteuer stellen jedoch laufend besondere Anforderungen soweit Sie beispielsweise
- (internationale) Handelsbeziehungen pflegen (welchem Land gehört die Umsatzsteuer?),
- Geschäfte mit ermäßigtem Steuersatz abwickeln (z.B. Filmrechte handeln, Auftritte in Medien organisieren, urheberrechtlich geschützt kreativ sind, ..),
- Leistungen für den umsatzsteuerbefreiten Bereich (Gemeinnützigkeit, Vermietung, u.a.) erbringen.
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
Die Kanzlei Ferdinand übernimmt gerne für Sie die übliche Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, soweit Sie mit den monatlichen Lohnsteueranmeldungen und Erfordernissen der Verpflichtungen der Sozialversicherung belastet sind.