Buchhaltung und Jahresabschluss

Buchführung und Jahresabschlusserstellung

Die Kanzlei Ferdinand unterstützt Sie in der Erledigung Ihrer Verpflichtungen von Buchhaltungs- und Jahresabschlussaufgaben in dem von Ihnen gewünschten Umfang. Wir übersetzen Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in die Schablonen von Handels- und Steuerrecht in Abstimmung mit Ihnen.

Buchführungspflichten und Jahresabschlusserstellung sind in der Regel in folgenden Varianten relevant:

  1. Buchführung mit Jahresabschluss
  2. Beteiligung an der Abschlusserstellung ohne Buchführung bzw. der Erstellung von Einnahmen- Überschussrechnungen.

Umsatzsteuer

Die Steuerberatung ist unterjährig insbesondere im Umsatzsteuerrecht relevant. Die richtige Anwendung der ständig steigenden Anforderungen des Umsatzsteuerrechts zeigt sich in der laufenden Buchführung bei den Umsatzsteuermeldepflichten

In der Regel sind Ihre Geschäftsabschlüsse umsatzsteuerlich ähnlich und im Inland bei einem Steuersatz von 19 % betreffend die Umsatzsteuer keine große Angelegenheit. Die regelmäßigen Erklärungen zur Umsatzsteuer stellen jedoch laufend besondere Anforderungen soweit Sie beispielsweise

Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Die Kanzlei Ferdinand übernimmt gerne für Sie die übliche Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, soweit Sie mit den monatlichen Lohnsteueranmeldungen und Erfordernissen der Verpflichtungen der Sozialversicherung belastet sind.

Erfahrung und Kompetenz für Ihren Erfolg
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