Wirtschaftsprüfung

Gesetzliche und freiwillige Prüfungen

Sie wollen oder müssen einen Jahresabschluss eines Unternehmens prüfen lassen? Wir sehen gerne nach, ob der Jahresabschluss in Ordnung ist. Wie intensiv die Wirtschaftsprüfung erfolgt, ergibt sich aus Ihren Richtlinien und den gesetzlichen Vorgaben.

Freiwillige Prüfungen zu wünschen (d.h. ohne Verpflichtung zur gesetzlichen Prüfung des Jahresabschlusses durch Wirtschaftsprüfer) bedeutet nicht Misstrauen in die Mitarbeiter der eigenen Buchführung zu haben. Es bedeutet, dass Sie über das abgeschlossene Jahr und damit auch die aktuelle Situation mit Ihren Chancen und Risiken, in der Regel durch Berichte, objektiv informiert werden wollen.

Erfahrungsgemäß ist die freiwillige Prüfung als Teil der Wirtschaftsprüfung eine Beratung, die von sämtlichen Inhabern eines Unternehmens und Verantwortlichen im Bereich Rechnungswesen geschätzt wird. Damit ist das Wirtschaftsjahr gut abgeschlossen.

Kompetente Prüfung durch erfahrene Prüfer

Wir freuen uns, wenn Sie uns ansprechen. Sollten unsere personellen Kapazitäten für Ihren Auftrag zur Wirtschaftsprüfung nicht ausreichen, stellen wir für Sie gerne einen Kontakt zu befreundeten Wirtschaftsprüfern mittelgroßer bis großer (big four) Wirtschaftsprüfungsunternehmen her.

Übliche Prüfungsaufträge

Die üblichen von uns durchgeführten Prüfungen umfassen:

Due Dilligence Prüfungen führen wir nur im Auftrag der von uns bereits beratenen Unternehmer durch.


Erfahrung und Kompetenz für Ihren Erfolg
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