Wirtschaftsprüfung
Gesetzliche und freiwillige Prüfungen
Sie wollen oder müssen einen Jahresabschluss eines Unternehmens prüfen lassen? Wir sehen gerne nach, ob der Jahresabschluss in Ordnung ist. Wie intensiv die Wirtschaftsprüfung erfolgt, ergibt sich aus Ihren Richtlinien und den gesetzlichen Vorgaben.
Freiwillige Prüfungen zu wünschen (d.h. ohne Verpflichtung zur gesetzlichen Prüfung des Jahresabschlusses durch Wirtschaftsprüfer) bedeutet nicht Misstrauen in die Mitarbeiter der eigenen Buchführung zu haben. Es bedeutet, dass Sie über das abgeschlossene Jahr und damit auch die aktuelle Situation mit Ihren Chancen und Risiken, in der Regel durch Berichte, objektiv informiert werden wollen.
Erfahrungsgemäß ist die freiwillige Prüfung als Teil der Wirtschaftsprüfung eine Beratung, die von sämtlichen Inhabern eines Unternehmens und Verantwortlichen im Bereich Rechnungswesen geschätzt wird. Damit ist das Wirtschaftsjahr gut abgeschlossen.
Kompetente Prüfung durch erfahrene Prüfer
- Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung von Unternehmen verschiedener Branchen und Rechtsformen.
- Mit nützlichen schlichten Fragen zur Reflektion des Alltagsgeschäfts.
- Mit einfacher Aufbereitung und Darstellung auch komplexer und komplizierter Zusammenhänge.
Wir freuen uns, wenn Sie uns ansprechen. Sollten unsere personellen Kapazitäten für Ihren Auftrag zur Wirtschaftsprüfung nicht ausreichen, stellen wir für Sie gerne einen Kontakt zu befreundeten Wirtschaftsprüfern mittelgroßer bis großer (big four) Wirtschaftsprüfungsunternehmen her.
Übliche Prüfungsaufträge
Die üblichen von uns durchgeführten Prüfungen umfassen:
- Freiwillige und gesetzliche Jahresabschlussprüfungen nach Handelsgesetzbuch (§§ 317 ff. HGB) für Kapitalgesellschaften und in entsprechender Anwendung für Personengesellschaften, Vereine und Stiftungen.
- Prüfung von Gesellschaften im Anteilsbesitz öffentlicher Gebietskörperschaften entsprechend den öffentlichen Vorschriften (u. a. Eigenbetriebsverordnung, LHO, JapV) sowie entsprechend § 53 Haushaltsgrundsätze-Gesetz.
- Verwendungsnachweisprüfungen bei öffentlichen Förderungen entsprechend den Bestimmungen des Zuwendungsgebers (u. a. ANBest).
- Prüfungen von EU-Projekten mit Prüfungszertifikat entsprechend dem 6. und 7. EU-Forschungsrahmenprogramm.
- Prüfungen nach MaBV
Due Dilligence Prüfungen führen wir nur im Auftrag der von uns bereits beratenen Unternehmer durch.